Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.
Heiner Lüschen (Kassenwart | MV)
- Jahrgang 1952
- Abi 1970
- bis 2018 Lehrer am Maxe
- verheiratet, 1 erwachsenene Tochter
- viele Hühner
- hm.lueschen@ewetel.net
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