Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.
Medienberichte über Ihren Freundeskreis
Delmenhorster Kreisblatt vom 25.02.2015
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Delmenhorster Kreisblatt vom 12.02.2015
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Delmenhorster Kreisblatt vom 09.12.2014
Copyright: Verlag Rieck GmbH &Co. KG 2002-2014Hier können Sie den Artikel vom Delmenhorster Kurier lesen. (09.12.2014)
Hier können Sie den Artikel auf NWZonline lesen. (09.12.2014)
Delmenhorster Kreisblatt vom 17.10.2014
Delmenhorster Kreisblatt vom 29.07.2014
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