Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.
2019
2018
Basketballkorb, 2 Beamer f. Kunst, 2 Beamer für Musik,
15 Dokumentenkameras, Spielekisten für 5. Klassen, Demo-Multimeter für Physik, Lampenfassungen für Physik
2017
2016
Tischtennis-Buddy
Badminton-Netzte
Fußballtor
2015
2014
bis 2013
Torwand Haus D
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