Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.
Vorstand des Freundeskreises:
(alphabetisch)
Beate Cordes ( Facebook)
Dr. Christopher Dölle
Herr Ehlers
Heiner Lüschen (Kassenwart | MV)
Frank Siemers
Was können Sie für den Freundeskreis tun ?